Rigips SUPER Fugenfüller Material: SUPER Fugenfüller ist ein kunststoffvergütetes Material (Gips) nach DIN EN 13963 / Typ 3B
Anwendungsbereich: - Für die Fugen- und Flächenverspachtelung von Gipsplatten mit VARIO- und abgeflachter Plattenlängskante sowie stumpf gestoßenen Plattenschnittkanten.
- Glasfaserbewehrungsstreifen erforderlich. Ausnahme: Bei mehrlagigen Beplankungen kann in der 1. Lage auf den Glasfaserbewehrungsstreifen verzichtet werden.
Untergrundbeschaffenheit: Der Untergrund muss fest, sauber, trocken frost- und staubfrei sein.
Anrühren des Materials:
- Saubere Gefäße, saubere Werkzeuge und sauberes Wasser sind zu verwenden, da sonst die Produkteigenschaften beeinträchtigt werden kann. Keine weiteren Zusätze verwenden.
- SUPER Fugenfüller solange in Wasser einstreuen, bis auf der Oberfläche Pulverinseln entstehen. (Mischungsverhältnis: 5 kg SUPER Fugenfüller auf ca. 3,7 l Wasser).
- Nach ca. 3 Minuten (Sumpfzeit) wird SUPER Fugenfüller zu einer klumpenfreien Masse verrührt.
- Im Verlauf des Rührvorgangs dickt die Spachtelmasse an und erhält eine verarbeitungsfähige Konsistenz.
- Zu steif angemachter SUPER Fugenfüller darf mit Wasser verdünnt werden. SUPER Fugenfüller darf nach dem Rührvorgang nicht nachgestreut werden (Klumpenbildung).
Verarbeitung: - Längsfugen ausfüllen, flächenbündig abziehen und den Rigips Glasfaserbewehrungsstreifen ohne sofortiges Nachspachteln einbetten.
- Auf den Querkanten wird der Glasfaserbewehrungsstreifen in einer ca. 1 mm starken Spachtelschicht ohne sofortiges Nachspachteln eingebettet.
- Nach ca. 10 Stunden (je nach Raumtemperatur) wird die Nachspachtelung übergangslos aufgetragen. Hierbei sind Ansätze zu vermeiden.
- Eventuelle Unebenheiten der Verspachtelung sind nachzuschleifen!
- Nicht unter + 5 °C (dauerhafter) Raum und Plattentemperatur verarbeiten.
- Bei Tapezierarbeiten ist zu beachten:
- Es dürfen nur Klebstoffe aus Methylcellulose und/oder geeigneten Kunstharzen verwendet werden.
- Es wird empfohlen, Kleber und Oberflächenbeschichtungen auf ihre Eignung zu prüfen.
- Das Merkblatt Nr. 16 „Technische Richtlinien für Tapezier- und Klebearbeiten“ (2002), herausgegeben vom Bundesausschuss Farbe- und Sachwertschutz und das Merkblatt 6 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten (Stand: Okt. 2006) „Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung“ ist zu beachten.
- Insbesondere nach dem Tapezieren von Papier- und Glasgewebetapeten, aber auch nach dem Aufbringen von Kunstharz- und Zelluloseputzen, ist für eine rasche Trocknung durch ausreichende Lüftung zu sorgen.
- Wichtig:
Bereits versteifendes Material darf nicht mehr verwendet oder durch Wasserzugabe verlängert werden. Gefahr von Fugenrissen.
Lagerung: Trocken und frostfrei lagern. SUPER Fugenfüller behält mind. 12 Monate seine hervorragenden Eigenschaften, angebrochene Verpackungen verschließen und innerhalb von 3 Monaten verbrauchen.
|